Nach diversen Rostschäden und anderen Kleinigkeiten hat der Golf 2 nun endlich die TÜV-Prüfung bestanden, es sind alle Änderungen (Faltdach, Fahrwerk und Felgen) eingetragen und er darf wieder am Straßenverkehr teilnehmen 🙂
Rostschaden 1:
Rostschaden 2:
Rostschaden 3:
Nach der Beseitigung der Rostschäden waren dann nur noch 5mm Spurplatten an der Hinterachse erforderlich, da der Verstellring des Gewindefahrwerks bei der eingestellten Höhe leicht die Felge berührte.
Und mit der Montage der Spurplatten und der endgültigen Abnahme war es dann fast geschafft …
Nun nur noch satte drei Wochen Wartezeit (stand da nicht 2-3 Werktage auf der Webseite?) auf die „Bescheinigung“ aus Marburg, für schlappe 39,80 Euro Verwaltungsgebühr.
Der Sinn erschließt sich mir nicht: überall in Deutschland sind alle Zulassungsstellen und TÜV-Prüfer in der Lage, nach einer Einzelabnahme die „Betriebssicherheit“ des Fahrzeugs zu bestätigen – nur in Hessen scheinbar nicht. Beim TÜV im benachbarten Diez oder Nastätten hätte der TÜV-Prüfer die Plakette direkt geklebt.
Egal – Hauptsache wieder alles korrekt eingetragen und die Plakette erhalten 🙂