Immer wieder kommt es zu Zwischenfällen mit Hunden bzw. deren – meist uneinsichtigen – Haltern. So wurde in der jüngsten Vergangenheit z.B. ein angeleinter Hund innerhalb der bebauten Ortslage von einem freilaufenden Hund schwer verletzt und musste tierärztlich behandelt werden.

Ein freilaufender Schäferhund auf dem Radweg R8 brachte einen Radfahrer fast zum Sturz, da er nicht auf seinen Besitzer hörte und unvermittelt vor das Rad lief. Eine ähnliche Situation gab es bereits vor längerer Zeit auf dem Wörsbach-Radweg am Ortsausgang Werschau, als ein ebenfalls nicht angeleinter Hund einen Radfahrer zum Sturz brachte und dieser einen doppelten Armbruch davontrug.

Ein großes Ärgernis sind zudem die unschönen Hinterlassenschaften, die trotz mittlerweile an vielen Stellen vorhandenen Hundeboxen nicht immer beseitigt werden.

Uns ist bewusst, dass diese negativen Ereignisse nur von einem kleinen Teil der Hundebesitzer verursacht werden, umso schöner ist die Bestätigung von Hundebsitzern, die wir vor Einreichung des Antrags um ihre Meinung zu einer solchen Gefahrenabwehrverordnung befragt haben. Hier erhielten wir breite Zustimmung.

Antrag Gefahrenabwehrverordnung

Entwurf Gefahrenabwehrverordnung

Entwurf Tatbestand Gebühren

Gefahrenabwehrverordnung für Brechen

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